header2018

Fassung vom  
Word download Druckansicht

2. Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiterseite in der Zentral-KODA aus den bayerischen (Erz-)Bistümern


§ 3 Wahlleitung

Zurück ZurückVor Vor
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

1Die für die Leitung der konstituierenden Sitzung zuständige Person gemäß § 6 Abs. 2 BayRKO lässt die Wahl eines Wahlleiters aus den anwesenden Personen durchführen. 2Die Wahl erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit.

­