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1. Zentral-KODA-Ordnung
§ 21 Ausschüsse | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2014, Beschluss vom 18.11.2013
Für die Bearbeitung ihrer Aufgaben können die Zentrale Kommission und der Arbeitsrechtsausschuss ständige oder zeitlich befristete Ausschüsse einsetzen.