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1. Zentral-KODA-Ordnung
§ 8 Rechtsstellung | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2014, Beschluss vom 18.11.2013
1Die Rechtsstellung der Mitglieder der Zentral-KODA richtet sich nach den Ordnungen der sie entsendenden Gremien.
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