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1. Zentral-KODA-Ordnung


§ 1 Aufgabe der Zentral-KODA und Geltungsbereich

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2014, Beschluss vom 18.11.2013

1Die Zentral-KODA1 wirkt mit bei der Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in allen Diözesen und für alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.

1Der Begriff „KODA“ ist ein Akronym und setzt sich aus den Anfangsbuchstaben folgender Wörter zusammen: Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts.

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