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Fassung vom  
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Dritter Abschnitt: Beihilfe auf Grund arbeitsvertragsrechtlicher Vorschriften


§ 8 Sonderregelungen

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2011, Beschluss vom 16.02.2012

Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 31 bis 38 und 39 Satz 3 BayBhV sind nicht beihilfefähig.

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