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Teil F: Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA, einzelne Diözesen betreffend (seit 14.02.1996)
F, 6. Statut für den kirchlichen Schulbeauftragten im Bistum Regensburg | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
1. Die Bayer. Reg.-KODA genehmigt das Statut für den kirchlichen Schulbeauftragten im Bistum Regensburg und die Ausführungsbestimmungen gem. Art. 4 Abs. 3, soweit arbeitsvertragsrechtliche Regelungen enthalten sind.
2. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 03. Juni 2001 in Kraft.
(Beschluss vom 10./11.07.2001)