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Teil F: Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA, einzelne Diözesen betreffend (seit 14.02.1996)


F, 4. Statut für den Schulbeauftragten bzw. für den Fachmitarbeiter Kath. Religion für Grund-, Haupt- und Förderschulen in den (Erz-)Bistümern Bamberg, München und Freising und Passau

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

– Die BayRK genehmigt eine Stundenanrechnung von zwei bis vier Wochenstunden für den Schulbeauftragten in der Erzdiözese München und Freising.

– Die BayRK genehmigt eine Stundenanrechnung von drei Wochenstunden für den Schulbeauftragten in der Diözese Passau.

– 1. Für die Übernahme der Tätigkeit als Fachmitarbeiter in der Erzdiözese Bamberg wird eine Stundenanrechnung im Umfang von 6 Wochenstunden gewährt sowie eine Zulage in Höhe der Hälfte der mittleren Differenz zwischen ABD IV a und ABD III gezahlt (vgl. Dienstordnung der kirchlichen Fachmitarbeiter für den kath. Religionsunterricht III.7. im Amtsblatt für das Erzbistum Bamberg 1/2001).

2. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2001 in Kraft.

(Beschluss vom 24./25.04.2001)

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