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E, 1. Regelungen für Auszubildende
1.2. Regelung über eine ergänzende Leistung (sog. Ballungsraumzulage) | Zurück |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
Die Regelung für Angestellte und Arbeiter (ABD Teil D) gilt entsprechend.