Druckansicht |
E, 1. Regelungen für Auszubildende
Niederschriftserklärungen | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2008, Beschluss vom 24.08.2016
Die von den Tarifvertragsparteien anlässlich der Unterzeichnung des TVöD am 13.09.2005 abgegebenen „Niederschriftserklärungen“ gelten für die Bayerische Regional-KODA, soweit sie für das arbeitsvertragsrechtliche Regelungswerk relevant sind, als Absichtserklärung.
1. Zu § 1:
Ausbildender im Sinne dieser Regelung ist, wer andere Personen zur Ausbildung einstellt.