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E, 1. Regelungen für Auszubildende
§ 8b Unständige Entgeltbestandteile | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.03.2018, Beschluss vom 29.11.2018
Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß.