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E, 1. Regelungen für Auszubildende
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 11.07.2006
Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß.