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D, 10b. Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Pensionskasse der Caritas VVaG versicherten Mitarbeiter im kirchlichen Dienst


§ 3 Versicherung

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

1Die betriebliche Altersversorgung erfolgt durch Abschluss einer Zusatzrentenversicherung bei der Pensionskasse der Caritas VVaG (PENSIONSKASSE) nach Maßgabe dieser Versorgungsordnung. 2Die Ansprüche der Versicherten bestimmen sich nach der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der PENSIONSKASSE.

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