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Teil D: Sonstige Regelungen
D, 9. Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz-)Diözesen | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.04.2015, Beschluss vom 25.03.2015
Für die Erstattung von Auslagen für ab dem 1. April 2015 angetretene Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) findet das „Bayerische Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG)“ in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung.
Die bis zum 31. März 2015 geltende Fassung der Reisekostenordnung der Bayerischen Diözesen finden Sie hier.