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D, 7. Regelung über die Bewertung der Personalunterkünfte für Beschäftigte
§ 1 Geltungsbereich | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
Diese Regelung gilt für die unter das ABD Teil A und unter das ABD Teil B fallenden Mitarbeiter.