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D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 8 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006
Bereitschaftsdienst und Zeiten der Rufbereitschaft werden entsprechend den in Teil A, 1. vorgegebenen Bestimmungen zeitlich berücksichtigt und dem Arbeitszeitkonto der/des Beschäftigten gutgeschrieben.