header2018

Fassung vom  
Word download Druckansicht

D, 4. Arbeitszeitkontenregelung


§ 5 Arbeitszeitkonto

Zurück ZurückVor Vor
Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006

1Für die Beschäftigten, die das Arbeitszeitkonto in Anspruch nehmen, wird vom Arbeitgeber ein Konto über den Arbeitszeitausgleich geführt. 2Beim Aufbau des Arbeitszeitkontos ist das Arbeitszeitgesetz und die Kirchliche Arbeitszeitordnung (KAZO) zu beachten.

­