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D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 3 Arbeitszeitnachweis | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006
Mit der Einrichtung des Arbeitszeitkontos verpflichtet sich die/der Beschäftigte, einen schriftlichen Arbeitszeitnachweis zu führen.