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D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 2 Antragstellung | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006
1Beschäftigte können ein Arbeitszeitkonto schriftlich beantragen. 2Der/dem Beschäftigten ist die Einrichtung des Arbeitszeitkontos durch den Arbeitgeber zu gewähren, soweit nicht dringende dienstliche bzw. einrichtungsspezifische Gründe entgegenstehen.