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A. Arbeitszeitregelungen für kirchenspezifische Tätigkeiten
§ 9 Geltung des Arbeitszeitgesetzes | Zurück |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
Im Übrigen gilt das Arbeitszeitgesetz von 1994 in der jeweiligen Fassung.
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