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D, 2. Regelung zur Kontrolle der Nutzungsbeschränkung von Internet-Diensten


§ 4 Protokollierung

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

1Daten jeder Internet-Dienste-Nutzung werden automatisch aufgezeichnet. Die Protokolle des laufenden und der zurückliegenden fünf Monate werden gespeichert. 2Soweit sie nicht als Beweismittel für aufgetretene Störungen oder Unregelmäßigkeiten benötigt werden, sind sie anschließend zu löschen. Im Protokollsystem ist jeder Benutzer zu führen.

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