header2018

Fassung vom  
Word download Druckansicht

D, 2. Regelung zur Kontrolle der Nutzungsbeschränkung von Internet-Diensten


§ 2 Nutzungsbeschränkung

Zurück ZurückVor Vor
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

Die Internet-Dienste dürfen grundsätzlich nur dienstlich genutzt werden. Unzulässig ist jede Nutzung, die objektiv geeignet ist, den Interessen der Katholischen Kirche oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden oder die gegen geltende Gesetze und/oder Verordnungen verstößt, z.B. das Abrufen oder Anbieten/Versenden

- von Inhalten, die offensichtlich gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen und/oder

- von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen.

­