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D, 2. Regelung zur Kontrolle der Nutzungsbeschränkung von Internet-Diensten
§ 2 Nutzungsbeschränkung | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
Die Internet-Dienste dürfen grundsätzlich nur dienstlich genutzt werden. Unzulässig ist jede Nutzung, die objektiv geeignet ist, den Interessen der Katholischen Kirche oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden oder die gegen geltende Gesetze und/oder Verordnungen verstößt, z.B. das Abrufen oder Anbieten/Versenden
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