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Fassung vom  
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D, 2. Regelung zur Kontrolle der Nutzungsbeschränkung von Internet-Diensten


§ 1 Geltungsbereich

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

Diese Regelung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, die Internet-Dienste nutzen.

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