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C, 5. Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner


§ 2 Aufgaben

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2020, Beschluss vom 17.07.2019

1Zu den Aufgaben der Beschäftigten gehören insbesondere:
1. die Vorbereitung und Bereitstellung der zu gottesdienstlichen Handlungen benötigten Paramente und Gegenstände,
2. die Hilfe beim An- und Ablegen der liturgischen Gewänder,
3. weitere Handreichungen vor, während und nach Gottesdiensten, Prozessionen und kirchlichen Begräbnissen, und anderes,
4. die Assistenz bei kirchlichen Feiern, Segnungen und Sakramenten-spendungen, soweit nicht andere Personen damit beauftragt sind,
5. das Anleiten und Beaufsichtigen der Ministrantinnen und der Ministranten,
6. die Aufbewahrung, Pflege und Sicherung der Paramente, der kirchlichen Geräte und des sonstigen Inventars der Kirche und der Sakristei,
7. die Sorge für das ewige Licht, das Weihwasser, den Schmuck der Kirche, die Gestaltung des Kirchenraums besonders zu kirchlichen Festtagen, das Betreuen des Schriftenstandes, der Schaukästen, des Opferkerzenständers etc.,
8. das Öffnen und Schließen der Kirche und ihrer Nebenräume,
9. das Beobachten des baulichen Zustandes der Kirche,
10. das Bedienen der technischen Anlagen (Heizung, Beleuchtung, Uhr- und Läutewerk, Lautsprecheranlagen, Alarmanlagen etc.),
11. die Sorge für Ordnung und Sauberkeit in der Kirche und den dazugehörigen Räumlichkeiten,
12. das Reinigen, Räumen und Streuen der zur Kirche gehörenden Wege, Straßen und Plätze sowie der Zugänge zur Kirche gemäß den örtlichen Vorschriften und die Pflege der Außenanlagen,
13. die Anleitung, Einarbeitung und Begleitung des Reinigungspersonals, der Hilfs- und Vertretungskräfte und der Handwerkerinnen und Handwerker,
14. die Zusammenarbeit mit den Gremien, dem Pfarrbüro und sonstigen Beschäftigten.
2Die einzelnen Aufgaben werden unter Berücksichtigung der ortsüblichen Gegebenheiten im „Anhang zu §§ 3 und 6 der Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner – Berechnung der Arbeitszeit“, festgelegt. Dieser Anhang ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.

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