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II. Arbeitsrechtlicher Teil
§ 1 Geltungsbereich | ![]() |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2007, Beschluss vom 12.12.2006
Diese Dienstordnung Teil II gilt für die Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten – nachfolgend Beschäftigte genannt –, die von der von der Freisinger Bischofskonferenz am 19. 09. 2001 beschlossenen Dienstordnung Teil I (siehe Anhang II) erfasst sind; für Gemeindeassistentinnen/Gemeindeassistenten gilt sie sinngemäß.