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Fassung vom  
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Nr. 1


Zu § 1 Teil A, 1. - Allgemeiner Geltungsbereich -

Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 2 Buchstabe g Teil A, 1. erfasst werden.

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