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Nr. 1
Zu § 1 Teil A, 1. - Allgemeiner Geltungsbereich - |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 2 Buchstabe g Teil A, 1. erfasst werden.