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Fassung vom  
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Nr. 1


Zu § 1 - Allgemeiner Geltungsbereich -

Zuletzt geändert zum: 01.01.2020, Beschluss vom 04.12.2019

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 3 ABD erfasst werden.

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