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A, 2.5. Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/Gemeindeassistenten und Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten


§ 2 Entgelt bei Teilzeitbeschäftigung

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2014, Beschluss vom 17.04.2013

1Teilzeitbeschäftigte Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten erhalten das Tabellenentgelt und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. 2Satz 1 gilt auch für die nach § 1 gewährten Zulagen.

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