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A, 1. Allgemeiner Teil
Abschnitt III: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen (§§ 12-25c) | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.05.2017, Beschluss vom 16.03.2017
(Die Änderungen des § 20 zum 1. Mai 2017 durch Beschluss der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 16. März 2017 veröffentlicht in der Anlage zu den Amtsblättern der bayerischen Diözesen „Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen – ABD – Nr. 117“ sind befristet bis zum 31. Dezember 2020.)