header2018

Fassung vom  
Word download Druckansicht

C, 7. Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen


§ 2 Aufgaben der Leitung

Zurück ZurückVor Vor
Zuletzt geändert zum: 01.05.2017, Beschluss vom 16.03.2017

(1) 1Die Leitung hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der vom Träger ausdrücklich bestellten ständigen Vertretung der Leitung, den weiteren pädagogischen Fachkräften, den pädagogischen Ergänzungskräften und dem Elternbeirat den Träger nach dessen Maßgabe bei der Erstellung und der Fortschreibung einer den Verhältnissen angepassten Konzeption der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit zu unterstützen. 2Sie orientiert sich dabei an der Situation ihrer Einrichtung, den Sozialräumen und am Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). 3Für die Planung und Durchführung der gesamten Arbeit in der katholischen Kindertageseinrichtung ist sie dem Träger verantwortlich; die vom Träger ausdrücklich bestellte ständige Vertretung der Leitung ist zu informieren. 4Die Leitung hat an regelmäßigen Konferenzen für Leitungen bzw. Dienstgesprächen teilzunehmen.

(2) Die Leitung hat insbesondere folgende Leitungsaufgaben:

1. Personalführung
In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Leitung weisungs- und delegationsberechtigt insbesondere in folgenden Bereichen:
a. Koordination der pädagogischen Arbeit und religiösen Erziehung durch pädagogisches Personal (Fach- und Ergänzungskräfte),
b. Leitung der regelmäßig durchzuführenden Teambesprechung,
c. fachliche Beratung der Beschäftigten, Einführung von neuem Personal,
d. Qualitätsmanagement im Rahmen der Teamentwicklung,
e. Förderung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und pädagogischem Personal,
f. Krisenmanagement,
g. Qualitätssicherung (z. B. Teamfortbildung gemäß § 7 Absatz 4, Qualifizierungsgespräch gemäß § 5 Absatz 4 Teil A, 1.),
h. Information der Beschäftigten über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Mitwirkung bei der Fortbildungsplanung, Absprache der Fortbildungsteilnahme,
i. Information, Weitergabe von Rundschreiben und Informationsmaterial,
j. Verantwortung für die Praktikantenanleitung,
k. Organisation der hauswirtschaftlichen und technischen Dienste.

2. Betriebsführung
a. Ausübung des Hausrechts,
b. Führung der Aufnahmegespräche mit den Eltern. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft die Leitung im Einvernehmen mit dem Träger im Rahmen der festgelegten Aufnahmekriterien,
c. Aufstellung von Dienstplänen für alle Beschäftigten der Einrichtung in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und in Absprache mit dem Träger,
d. Regelung der Vertretung, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und Fortbildung, und bei Zeitausgleich für Mehrarbeit und Überstunden,
e. Erfassung von Mehrarbeit, Überstunden;
Erstellung von Arbeitszeitübersichten und gegebenenfalls Arbeitszeitkonten im Rahmen der Dienstplangestaltung,
f. Beratung des Trägers bei der Aufstellung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der pädagogischen Konzeption,
g. zweckentsprechende Verwendung, Verwaltung und Abrechnung der vom Träger zur Verfügung gestellten Gelder,
h. Erhebung und Erfassung der Daten nach dem BayKiBiG und Kontrolle der Buchungszeiten,
i. Unterstützung des Trägers bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Ordnung, Instandhaltung und Hygiene,
j. Abfassung von Unfallanzeigen für die Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und die Dienststelle für Diözesanhaftpflicht- und Unfallversicherung beim Bischöflichen Ordinariat.

3. Zusammenarbeit
a. mit dem Träger
aa. Absprache der Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit, auch im Hinblick auf die Einbeziehung in das pfarrliche Leben (pädagogische Konzeption),
bb. Abgabe von Stellungnahmen und ggf. von Vorschlägen gegenüber dem Träger, insbesondere zu Bedarfsplanung, Baumaßnahmen, Ausstattung, Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtung,
cc. gegenseitige Information bei Personalfragen und dienstrechtlich relevanten Sachverhalten, insbesondere bei Einstellungsverfahren und arbeitsrechtlichen Maßnahmen,
dd. rechtzeitige Information über Veränderungen der Buchungszeiten,
ee. Information über die praktische Umsetzung der pädagogischen Konzeption und von Projekten,
ff. Meldung von Schäden und Mängeln an Inventar, Gebäude und Grundstück, besonders auch im Außenbereich sowie Information über erforderliche Instandhaltungsarbeiten; bei Gefahr im Verzug ist die Leitung verpflichtet, eine erforderliche Sofortmaßnahme zur Vermeidung von Gefährdungen einzuleiten und mit dem Träger Absprache zur umgehenden Schadensbehebung zu treffen,
gg. Meldung von Unfällen und Weitergabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Beschäftigten an die zuständige Stelle,
hh. Mitarbeit bei der Erstellung und der inhaltlichen Auswertung von Elternbefragungen;

b. mit Eltern und Elternbeirat
aa. Vorstellung und Erklärung der pädagogischen Konzeption,
bb. Hinweise auf familienbezogene Beratungs- und Hilfsangebote,
cc. Teilnahme an Elternbeiratssitzungen;

c. mit Behörden, Ausschüssen und anderen Institutionen
aa. Aufsichtsbehörden,
bb. Gesundheitsamt,
cc. Beratungsstellen (z. B. Erziehungs-, Suchtberatungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen),
dd. Grundschulen des Einzugsbereiches,
ee. anderen Einrichtungen und Diensten im Einzugsbereich (z.B. Frühfördereinrichtungen, heilpädagogische Tagesstätten, schulvorbereitende Einrichtungen für Behinderte, Förderschulen und sonderpädagogische Förderzentren, Insoweit Erfahrene Fachkraft (Isofak), Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi));

d. mit dem Diözesancaritasverband/Fachberatung Referat Kindertageseinrichtungen und Fortbildungsträgern;

e. mit der/dem Beauftragten des Trägers für die in der Kindertageseinrichtung anfallenden Verwaltungsarbeiten1)

1) Hinweis: Der/dem für die in der Kindertageseinrichtung anfallenden Verwaltungsarbeiten zuständigen Beauftragten sollen diejenigen Verwaltungsaufgaben übertragen werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur pädagogischen Arbeit stehen. Hierzu zählen insbesondere Einzug, Überprüfung und Mahnung von Elternbeiträgen, die Beantragung der kinderbezogenen Zuschüsse, Aufstellung des Haushaltsplanes, Erstellen der Jahresrechnung, Stellenausschreibungen, buchhalterischen Aufgaben, Erstellen von Statistiken und Materialbestellungen.

­