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Abschnitt V: Anhänge und Anlagen


Anlage 4 K: Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 01.10.2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungsvorgänge (kirchenspezifische Berufe)

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Zuletzt geändert zum: 01.09.2009, Beschluss vom 16.07.2009

 

Berufsgruppe

Vorläufige Zuordnung der Vergütungs­gruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 01.10.05 und dem Inkraft­treten der neuen Entgeltordnung stattfin­dende Eingruppierungsvorgänge

Neue Einstufung Entgeltgruppe

 

Mesner

Keine Stufe 6
VIII mit Aufstieg nach VII

3

 

VII mit Aufstieg nach VI b

5

 

VI b ohne Aufstieg nach V c

6

 

 

Beschäftigte im Pfarrbüro

IX b mit Aufstieg nach VIII

2

 

Pfarrsekretärin

keine Stufe 6

VIII mit Aufstieg nach VII

3

 

VII mit Aufstieg nach VI b

5

 

VI b ohne Aufstieg nach V c

6

 

 

Kirchenmusiker A

Keine Stufen 5 und 6

121)

 

monatliche Zulage von 175,- € nach 4 Jahren in Stufe 4, Erhöhung der monatlichen Zulage um weitere 175,- € (Erhöhungsbetrag) nach weiteren 5 Jahren (für die Zulagen gilt § 9 Abs. 4 Satz 2 Teil A, 3. entsprechend)

 
 
 

Kirchenmusiker B

V c mit Aufstieg nach V b

8

 

V b mit Aufstieg nach IV b

9

 

IV b mit Aufstieg nach IVa

10

 

IV a ohne Aufstieg nach III

 

Kirchenmusiker C

5

 

Kirchenmusiker D

X Keine Stufe 6

32)

 

Kirchenmusiker E

X (Endstufe 3)

23)

 

 

 

 

 

 

Berufsgruppe

Vorläufige Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 01.10.05 und dem Inkraft­treten der neuen Entgeltordnung stattfin­dende Eingruppierungsvorgänge

Neue Einstufung Entgeltgruppe

Religionslehrer i. K.

10

Religionslehrer im kirchlichen Vorbereitungs­dienst

Endstufe 2

9

Religionslehrer zur

Vertretung

8

Gemeindeassistenten

vor Vorbereitungsdienst

8

Gemeindeassistenten

Endstufe 2

9

Gemeindereferenten

mit 2. Dienstprüfung

10

Seelsorgehelfer

V c mit Aufstieg nach V b

8

V b ohne Aufstieg nach IV b

9

Pfarrhelfer

im Vorbereitungsdienst

Stufe 1

VII

5

Pfarrhelfer

In der Berufseinführung

Stufe 2
VI b

6

Pfarrhelfer

mit 2. Dienstprüfung

Stufe 3

V c

8

Pfarrhelfer

mit 2. Dienstprüfung

V b

9

Pastoralassistenten

11

Pastoralreferenten

13

 

 

 

 

 

 

 

Berufsgruppe

Vorläufige Zuordnung der Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 01.10.05 und dem Inkraft­treten der neuen Entgeltordnung stattfin­dende Eingruppierungsvorgänge

Neue Einstufung Entgeltgruppe

Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Erwachsene (FH)

9

IV b mit Aufstieg nach IV a

10

IV a ohne Aufstieg nach III

Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Erwachsene (FH)

mit mindestens zweijähriger Vollzeitausbildung oder mit sonstiger kirchlich anerkannter Ausbildung

9

Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Jugendliche (FH)

9

Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Jugendliche (FH)

mit mindestens zweijähriger Vollzeitausbildung oder mit sonstiger kirchlich anerkannter Ausbildung

9

1) Das halbe Jahr in Vergütungsgruppe III bleibt unberücksichtigt.     
2) Bei der Eingruppierung wird berücksichtigt, dass eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt.     
3) Es wird nicht berücksichtigt, dass nur 80 v.H. der Vergütungsgruppe X gezahlt wird, da sonst eine Eingruppierung in EG 1 erfolgen müsste.     

Anmerkung:
Bei der Höhergruppierung findet die Stufenzuordnung von § 6 Absatz 2 RÜÜ Anwendung.

 

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