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D, 4. Arbeitszeitkontenregelung


§ 8 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006

Bereitschaftsdienst und Zeiten der Rufbereitschaft werden entsprechend den in Teil A, 1. vorgegebenen Bestimmungen  zeitlich berücksichtigt und dem Arbeitszeitkonto der/des Beschäftigten gutgeschrieben.

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