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7. Abschnitt: Anhang und Anlagen
Anlage E: Einführung, Leistungsfeststellung und Auszahlung des Leistungsentgelts | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18 a.)
Hinweis:
Die Bayerische Regional-KODA ist sich einig, dass in der Zeit bis 31. Dezember 2012 die Voraussetzungen zur Einführung, Gewährung und weiteren Ausgestaltung des Leistungsentgelts geprüft werden sollen.