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Erster Teil: Punktemodell
Abschnitt I: Geltungsbereich | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.08.2017, Beschluss vom 12.07.2017
§ 1 Geltungsbereich
Die „Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden versicherten Beschäftigten im kirchlichen Dienst - Versorgungsordnung A“ gilt für die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer (Beschäftigte) und Auszubildende, die unter den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen fallen, soweit nicht § 25 a oder § 25 b ABD Teil A, 1. zur Anwendung kommt.