Sehr geehrte Damen und Herren,
das onlineABD und der Downloadbereich werden regelmäßig aktualisiert. Sie finden jetzt die aktuelle Version des ABD als PDF-Datei mit den Beschlüssen der 204. Vollversammlung vom 29./30. November 2023.
I. Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 29./30. November 2023
- ABD Teil A, 1. (Allgemeiner Teil) und ABD Teil A, 2. (Entgeltordnung) hier: Umsetzung der Änderungsvereinbarung Nr. 18 vom 22. April 2023 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006
rückwirkend zum 1. Januar 2023 Artikel 1 Nummer 1 rückwirkend zum 1. August 2023
- § 18a ABD Teil A, 1. (Besondere Einmalzahlung) hier: Änderungen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 25. Oktober 2020
zum 1. Januar 2024
- ABD Teil A, 2.3. (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen) hier: Ergänzung der Entgeltordnung für Beschäftigte an offenen und gebundenen Ganztagsschulen
rückwirkend zum 1. August 2023
- ABD Teil A, 2.4. (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/ Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten) hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
- ABD Teil A, 2.5. (Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/ Gemeindeassistenten und Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten) hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
- ABD Teil A, 2.6. (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst) hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
- ABD Teil A, 2.15. (Entgeltordnung für Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten) hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
- ABD Teil A, 3. (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts (RÜÜ)) hier: Korrektur der Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 19 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. November 2022
- ABD Teil A, 3. (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 20 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. Januar 2023
- ABD B, 4.1.1. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft) hier: Anpassung der Regelung über die Funktionszulage für Nichterfüller am Gymnasium an die neuen Eingruppierungsregelungen
zum 1. Januar 2024
- ABD B, 4.1. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft) hier: Anpassung der Regelungen für Lehrkräfte in der Systembetreuung sowie weitere Regelungen – ergänzende Beschlüsse
rückwirkend zum 1. August 2023 befristet bis 31. Juli 2026
- ABD Teil B, 4.1.3. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen) hier: Anpassung der Besoldung für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in Bezug auf die Dienstzulagen
zum 1. Januar 2024
- ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft) hier: Anwendung der Eingruppierungsregelungen des Teils B, 4.2. sowie weitere Regelungen
zum 1. Januar 2024 Artikel 2 rückwirkend zum 1. August 2023
- ABD Teil B, 7. (Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen) hier: Sonderregelungen
rückwirkend zum 1. August 2023
- ABD Teil D, 6a. (Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 8 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ - vom 27. Februar 2010
rückwirkend zum 1. Januar 2023
- ABD Teil E, 1. (Regelung für Auszubildende) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) -Allgemeiner Teil -vom 13. September 2005 sowie des Änderungstarifvertrags Nr. 17 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. Januar 2023 Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft
- ABD Teil E, 2. (Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009
rückwirkend zum 1. Januar 2023
- ABD Teil E, 4. (Regelungen für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen) hier: Einfügung eines § 6a Anrufung der Schlichtungsstelle
zum 1. Februar 2024
- ABD Teil E, 4. (Regelung für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 3 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) vom 29. Januar 2020
rückwirkend zum 1. Januar 2023
- ABD Teil E, 5. (Regelung für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen) hier: Erhöhung des Studienentgelts in der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
- ABD Teil F, 12. (Sonderregelung zum Entgelt für Religionslehrkräfte im Kirchendienst in der Diözese Augsburg) hier: Aufnahme von Fußnoten
zum 1. März 2024
II. Redaktionelle Änderungen - Titelblatt - Inhaltsverzeichnis - ABD Teil A, 2.3. Nr. 21, Nr. 26 - ABD Teil A, 3. § 30e - ABD Teil D, 10c. - ABD Anhang I: Beschlüsse - ABD Anhang III
Die 15. Ergänzungslieferung der neuen Loseblattsammlung zum ABD mit dem Stand 15. Januar 2024 beinhaltet die Beschlüsse der 204. Vollversammlung vom 29./30. November 2023.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
|