Sehr geehrte Damen und Herren,
das onlineABD und der Downloadbereich werden regelmäßig aktualisiert. Sie finden jetzt die aktuelle Version des ABD als PDF-Datei mit den Beschlüssen der 198. Vollversammlung vom 1./2. Dezember 2021.
I. Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 1./2. Dezember 2022
- ABD Teil A, 1. § 7a (Kurzarbeit) und Anlage J (Dienstvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit) hier: Verlängerung der Regelung zur Kurzarbeit
zum 1. Januar 2022 die Regelung des Beschlusses vom 8. April 2020 und diese Änderung treten mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft
-ABD Teil A, 1. § 7a (Kurzarbeit) und Anlage J § 8 (Musterdienstvereinbarung zur Kurzarbeit) hier: Leistungen zur zusätzlichen Altersversorgung
zum 1. Januar 2022
- ABD Teil A, 1. § 19 (Erschwerniszuschläge) hier: Umsetzung des 16. Landesbezirklichen Tarifvertrags vom 18. März 2021 zu § 23 Absatz 1 TVÜ-VKA
rückwirkend zum 1. April 2021
- ABD Teil A, 1. § 30 (Befristete Arbeitsverträge) hier: Änderung sachgrundlose Befristung
zum 1. Februar 2022 Wenn der Bundesgesetzgeber eine Neuregelung zur sachgrundlosen Befristung trifft, treten diese Änderung spätestens 12 Monate nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes außer Kraft.
- ABD Teil A, 2. (Entgeltordnung) hier: Änderung der Entgeltordnung für Beschäftigte in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung
zum 1. Januar 2022
- ABD Teil A, 2.4. (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten) hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 25. Oktober 2020
rückwirkend zum 1. April 2021
- ABD Teil B, 4.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich Beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft) hier: Mehrarbeit
rückwirkend zum 1. August 2021
- ABD Teil D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende) hier: Änderung für Rechtsträger gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 6 sowie Abs. 2 der Ordnung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA-Ordnung – BayRKO)
zum 1. Januar 2022 sie tritt mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft
- ABD Teil E, 2. § 1 (Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten) hier: Berufspraktikum zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung
rückwirkend zum 1. April 2021
- ABD Teil F, 15. (Dienstzulage des Schulwerkes der Diözese Augsburg) hier: Sonderregelung
rückwirkend zum 1. Januar 2020 befristet bis 31. August 2022
II. Redaktionelle Änderungen - Titelblatt - Inhaltsverzeichnis - D, 6a. - F, 13., F, 14. - Anhang I: Beschlüsse
Die 9. Ergänzungslieferung der neuen Loseblattsammlung zum ABD mit dem Stand 31. März 2022 beinhaltet die Beschlüsse der 198. Vollversammlung vom 1./2. Dezember 2021.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
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