Teil H: Beschlüsse der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission*

Letzte Änderung am: 01.01.2023,
Beschluss vom: 23.11.2022

Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission beschließt, den Beschluss zur Entgeltumwandlung vom 15.04.2002, zuletzt geändert am 01.10.2007, wie folgt zu ändern:

Ziffer 1 b wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

„Im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer können auch höhere Beträge umgewandelt werden.“

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