Die Bayerische Regional-KODA stellt fest und bestätigt, dass die „Dienstordnung für Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen in den Bayerischen (Erz-)Diözesen Teil I, Allgemeiner Teil“ in der von der Freisinger Bischofskonferenz am 19./20.02.2014 beschlossenen Fassung Bestandteil der Arbeitsverträge der Beschäftigten im Bereich des Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen ist.