– Die BayRK genehmigt eine Stundenanrechnung von zwei bis vier Wochenstunden für den Schulbeauftragten in der Erzdiözese München und Freising.
– Für Schulbeauftragte in der Diözese Passau:
veröffentlicht im Amtsblatt für das Bistum Passau Folge 7 vom 25. Juli 2008 mit Inkraftsetzung zum 01.10.2008
(Beschluss vom 24./25.04.2001)