Für die Erzdiözese Bamberg gilt folgende Regelung:
Die Ermäßigung von zwei Wochenstunden für vollbeschäftigte Religionslehrer an Förderschulen bzw. die anteilige Ermäßigung bei geringerem Beschäftigungsumfang wird nicht mehr gewährt.
(Schriftliche Beschlussfassung zum 01.09.1996)