(Diese Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2023.) 1Lehrkräfte an beruflichen Schulen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium der Studiengänge Soziales/Pädagogik sowie einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher deren Arbeitsverhältnis vor