§ 8a Ausbildungsentgelt für Auszubildende gemäß § 1 Absatz 1 Buchstaben b) und c)

(1) Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende nach § 1 Absatz 1 Buchstabe b) bis 29. Februar 2024 ab 01. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr 1.190,69 Euro 1.340,69 Euro im