Fallgruppe 1 Lehrkräfte in der Tätigkeit von Studienrätinnen bzw. Studienräten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die aufgrund ihres Studiums eine Unterrichtsgenehmigung für mindestens ein Fach einer Fächerverbindung nach LPO I für
(1) 1Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis an einer Grundschule, einer Mittelschule oder einer Realschule erfüllen, werden bei einem Einsatz am Gymnasium entsprechend