Abschnitt B – Eingruppierungsregelungen

Fallgruppe 1 Lehrkräfte in der Tätigkeit von Studienrätinnen bzw. Studienräten an der Realschule mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die aufgrund ihres Studiums eine Unterrichtsgenehmigung für mindestens ein Fach einer Fächerverbindung nach

Fallgruppe 1 Lehrkräfte in der Tätigkeit von Lehrerinnen bzw. Lehrern mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die aufgrund ihres Studiums eine Unterrichtsgenehmigung für mindestens ein Fach einer Fächerverbindung nach LPO I für

Fallgruppe 1 Lehrkräfte in der Tätigkeit von Lehrerinnen bzw. Lehrern mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die aufgrund ihres Studiums eine Unterrichtsgenehmigung für mindestens ein Fach einer Fächerverbindung nach LPO I für

1. „Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis an der betreffenden Schulart erfüllen“ (1) 1Lehrkräfte erfüllen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme