§ 9 Regelung für Fälle, in denen sich bei Neueingruppierung eine niedrige Besoldungsgruppe ergeben würde

1Wäre die Lehrkraft nach Abschnitt B einer Fallgruppe zuzuordnen, aus der sich eine niedrigere als die bisherige Besoldungsgruppe ergibt, bestimmt sich die Eingruppierung und ein eventueller Bewährungsaufstieg weiterhin nach den