§ 4 Zusammensetzung der Wahlvorstände

(1) Die Diözesan-Wahlvorstände bestehen aus fünf Personen, die vom Vorstand bzw. den Vorständen der zuständigen Diözesanen Arbeitsgemeinschaft/en der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) gewählt werden. (2) Der Lehrer-Wahlvorstand besteht aus fünf Lehrkräften, die