Anlage 5 zu § 23

1.frei 2.frei 3.frei 4.frei 5.frei 6.frei 7.frei 8.Für Lehrkräfte im kirchlichen Dienst im Geltungsbereich des ABD erfolgt am 1. Oktober 2005 vorerst die Fortzahlung der bisherigen Bezüge als zu verrechnender