Abschnitt IVc: Überleitung in die ab 01.01.2021 geltende Entgeltordnung(§§ 30-30e) (Besondere Regelungen für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten)
Freitag, Oktober 11, 2024
Abschnitt IVc: Überleitung in die ab 01.01.2021 geltende Entgeltordnung(§§ 30-30e) (Besondere Regelungen für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten)