Teil E: Auszubildende und Praktikanten
E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)
§ 17a Geltung weiterer Regelungen
Die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des Teils D 1a,. finden für Praktikantinnen/Praktikanten entsprechende Anwendung.