Teil E: Auszubildende und Praktikanten

E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)

§ 17a Geltung weiterer Regelungen

Die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des Teils D 1a,. finden für Praktikantinnen/Praktikanten entsprechende Anwendung.