Teil D : Sonstige Regelungen

D, 16. Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen.

 (2) Diese Regelung gilt nicht für
- Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten,
- geringfügig Beschäftigte,
- Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.