Teil D : Sonstige Regelungen

D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –

Niederschriftserklärung

Die Kommission ist sich darüber einig, dass in Verwaltungen/Einrichtungen mit weniger als 40 Beschäftigten kein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeits­verhältnisses besteht.